Pflegekassenzulassung für TA72 und TA74
Damit die Kosten für ein Hausnotrufgerät von der Pflegekasse dem Pflegebedürftigen erstattet werden können, muss diesem nicht nur ein Pflegegrad zugesprochen werden, sondern das zu installierende Gerät muss eine Pflegekassenzulassung haben und im Hilfsmittelverzeichnis hinterlegt sein. Pflegekassenzulassung für TA72 und TA74 TA72 mit Pflegekassenzulassung Die TA72 und TA74 sind ab sofort im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes…
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